Strafrecht

Das Verkehrsstrafrecht umfasst verschiedene Tatbestände, die unter Umständen zu empfindlichen Strafen führen können. Die Sanktionen reichen von Geld – bis Freiheitsstrafe. Außerdem kann ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Eintragungen im Verkehrszentralregister erfolgen regelmäßig.

Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)

Wenn der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen Sie erhoben wird, sollten Sie umgehend anwaltlichen Rat einholen, um die erforderlichen Schritte einzuleiten. Zeitverlust kann zu Nachteilen führen, weil Beweise verloren gehen können.

Sofern eine Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort erfolgt, droht nicht nur eine Geldstrafe, sondern meist auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot. Ein Verurteilung zieht möglicherweise auch einen Regress des eigenen Haftpflichtversicherers bis in Höhe von 5.000,00 € nach sich.

Trunkenheit am Steuer

Wenn der strafrechtliche Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt erhoben wird, macht die frühzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe Sinn. Selbst wenn sich der Vorwurf nicht entkräften lässt, kann möglicherweise das Strafmaß reduziert werden.

Bei solchen Vorwürfen ist in der Regel bereits in einem frühen Stadium auch an die Vorbereitung der Wiedererlangung der zu entziehenden Fahrerlaubnis zu denken.

Da das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Alkohol im Straßenverkehr auch eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsvertrages für das geführte Kraftfahrzeug darstellt, drohen auch hier im Falle eines Unfalles Regressansprüche des Versicherers. Die Kaskoversicherung kann von der Leistung frei werden.

Fahrlässige Körperverletzung

Wenn Sie einen Verkehrsunfall verursacht haben, bei dem eine oder mehrere Personen verletzt worden sind, sollten Sie umgehend anwaltlichen Rat einholen.

Im Falle einer Verurteilung wegen einer fahrlässigen Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall droht eine Geld – oder Freiheitsstrafe und ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten.

Ein solches Verfahren muss jedoch nicht immer mit einer Verurteilung enden. So kommt bereits im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage in Betracht. So erfolgt auch keine Eintragung im Verkehrszentralregister.

Nötigung im Straßenverkehr oder Straßenverkehrsgefährdung

Sofern man Ihnen eine Nötigung im Straßenverkehr oder eine Straßenverkehrsgefährdung vorwirft, macht auch hier eine frühzeitige anwaltliche Beratung Sinn.

Sie sollten sich gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht äußern. Nach gewährter Akteneinsicht können die erforderlichen Erklärungen über Ihre Rechtsanwältin oder Ihren Rechtsanwalt erfolgen.