Fahrerlaubnisfragen

Die Fahrerlaubnis ist für die meisten von uns von existentieller Bedeutung, sowohl aus beruflichen als auch aus persönlichen Gründen.

Sofern die Fahrerlaubnisbehörde von Tatsachen Kenntnis erlangt, die eine Eignung Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen, in Frage stellen, kann die Behörde vielfältige Maßnahmen ergreifen. So kann die Fahrerlaubnisbehörde bei gesundheitlichen Defiziten die Einholung eines Facharztgutachtens anordnen.

Ist jemand wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6‰ oder mehr strafrechtlich verurteilt und die Fahrerlaubnis entzogen worden, muss die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (im Volksmund: Idiotentest) anordnen. Dies bedarf einer umfassenden Vorbereitung und sollte nicht ohne anwaltliche Beratung in Angriff genommen werden. Es empfiehlt sich dringend, noch während des Strafverfahrens die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis vorzubereiten.

Wer wiederholt im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss auffällig gewesen ist, muss ebenfalls mit der Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechnen. D.h., dass die Fahrerlaubnisbehörde auch bei zwei Verkehrsordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Alkohol die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen muss, wenn die Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde davon Kenntnis erlangen.